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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

§ 1 Aufgaben des Vorstands

  1. Der Vorstand verantwortet die Koordination der Aktivitäten des Kreisverbandes. Die inhaltliche und strategische Ausrichtung beschließt die Mitgliederversammlung – der Vorstand koordiniert diesen Prozess und gibt Impulse. Er entwickelt und plant zudem Initiativen.
  2. Konkret ist der Vorstand verantwortlich für die Außendarstellung des Kreisverbandes durch Kommunikation (Presse, Social Media, Webseite) sowie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen. Er koordiniert die internen Parteiabläufe (Mitgliederversammlungen, interne Veranstaltungen, AG-Strukturen, Mitgliederaufnahme und -bindung, interne Kommunikation, Verwaltung) und fördert die Vernetzung der Mitglieder. Er verantwortet die Erstellung und Einhaltung des Haushalts. Er ist zuständig für die Vernetzung mit der Stadtratsfraktion, den Chemnitzer Mandatsträger:innen auf Landes-, Bundes- und Europaebene, mit dem Landesvorstand, der Grünen Jugend, der Grünen Hochschulgruppe, mit anderen Kreisverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ähnlichen Zielen.
  3. Der Vorstand gibt sich eine Aufgabenverteilung. Darin werden die Zuständigkeiten für die Aufgaben des Vorstands festgelegt. Die Aufgabenverteilung wird auf der Webseite sichtbar gemacht.
  4. Die beiden Sprecher:innen sind für die Außendarstellung des Kreisverbandes verantwortlich. Sprecher/Sprecherin geben Pressemitteilungen zur Veröffentlichung frei.
  5. Der/die Schatzmeister:in nimmt die nach Satzung des Bundesverbandes und des Landesverbandes vorgesehenen Aufgaben wahr und überwacht den Vollzug des Haushaltes.
  6. Der Vorstand kann Aufgaben dauerhaft oder temporär an Gruppen oder einzelne ehrenamtliche Mitglieder delegieren (z.B. Wahlkampfgruppe, Kommunikationsteam). Diese Rollen werden auf der Webseite veröffentlicht.

§ 2 Sitzungen, Teilnahme, Rede- und Antragsrecht

  1. Der Vorstand soll alle drei Wochen tagen.
  2. Bei Bedarf können außerordentliche Sitzungen von mindestens drei Vorstandsmitgliedern einberufen werden.
  3. Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind für alle Parteimitglieder öffentlich. Zu Angelegenheiten, bei denen Vertraulichkeit angezeigt ist, wird die Parteiöffentlichkeit durch begründeten Beschluss ausgeschlossen. Über Personalangelegenheiten ist in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten. Gäste und Mitglieder haben Rederecht, sofern der Vorstand nicht anders entscheidet.
  4. An den Sitzungen nimmt die Geschäftsführung des Kreisverbands mit Rede- und Antragsrecht teil.
  5. Die Stadtratsfraktion und die Grüne Jugend Chemnitz können mit je einer Person an den Sitzungen des Kreisvorstands teilnehmen. Sie haben Rede- und Antragsrecht (siehe §6 Absatz 1 der Satzung des KV Chemnitz).
  6. Die Vorstandssitzungen sollen eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten.

§ 3 Einladung, Beratung, Protokoll

  1. Für die Vorstandssitzung wird fünf Tage vor der Sitzung per E-Mail geladen. Für außerordentliche Vorstandssitzungen wird die Einladung mindestens 48 Stunden vor der Sitzung versendet.
  2. Die Tagesordnung wird von der Kreisgeschäftsführung in Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern erstellt. Sie wird mit der Einladung im Entwurf versendet und zu Beginn der Vorstandssitzung aktualisiert.
  3. Die Sitzungen werden von einem Mitglied des Kreisvorstands geleitet. Es ist eine quotierte Redeliste zu führen.
  4. Von den Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll wird spätestens drei Werktage nach der Vorstandssitzung an die Vorstandsmitglieder verschickt. Das Protokoll über den mitgliederöffentlichen Teil der Vorstandssitzung ist nach der Protokollkontrolle in der nachfolgenden Vorstandssitzung mitgliederöffentlich und in der Grünen Wolke zu hinterlegen.

§ 4 Beschlussfassung

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.
  2. Es entscheidet die einfache Mehrheit, sofern nichts anderes geregelt ist.
  3. Vorstandsbeschlüsse sind in der Regel in Vorstandssitzungen zu fassen.
  4. Bei Dringlichkeit und Punkten ohne großen Beratungsbedarf sind auch Beschlüsse im Umlaufverfahren möglich. Umlaufbeschlüsse werden im dazu eingerichteten Kanal der Chatbegrünung getroffen. Die/der Ersteller:in legt eine Frist für den Abschluss des Beschlusses fest. Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis normalerweise von der/dem Ersteller:in des Umlaufbeschlusses festgestellt. Umlaufbeschlüsse werden im Ergebnis durch die Geschäftsführung in das Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen.
  5. Die Beschlüsse werden von der Protokollantin oder dem Protokollanten in einer separaten Beschlussübersicht dokumentiert.
  6. Die Beschlussfassung bei finanzieller Auswirkung ist in der Finanzordnung geregelt.

§ 5 Geschäftsführender Vorstand

  1. Der GFV ist für folgende Aufgaben zuständig: Der GFV übernimmt alle Tätigkeiten, die als Arbeitgeber anfallen. Der GFV klärt organisatorische Fragen, um die Vorstandsarbeit davon zu entlasten. Der GFV bereitet strategische Fragen für die Vorstandssitzung vor.
  2. Der GFV soll alle drei Wochen zwischen den Vorstandssitzungen tagen.
  3. Die Vorstandsmitglieder werden zu den Sitzungen des GFV eingeladen.
  4. Ein Protokoll wird in der Wolke hinterlegt. Der GFV berichtet in den Vorstandssitzungen über seine Beschlüsse.

§ 6 Inkrafttreten

  1. Die Geschäftsordnung tritt nach 2/3- Beschluss durch den Vorstand in Kraft.
  2. Änderungen an dieser bedürfen der absoluten Mehrheit aller Mitglieder des Kreisvorstands.

Gültigkeit ab 22.01.2022 im Kreisvorstand Chemnitz.

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