BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Neumitglieder FAQ

Du bist neu bei den Grünen? Du hast Fragen zum Aufbau der Partei? Du interessierst Dich für eine aktive Mitarbeit? Hier haben wir häufige Fragen für Dich zusammengestellt und gleich mal beantwortet.

Selbstverständlich stehen wir Dir auch gern persönlich für alle Fragen zur Verfügung.

Kontakt/Mitarbeit im KV

Ja, das gibt es. Je nach Bedarf veranstalten wir so genannte „Neumitglieder-Treffen“, bei denen wir einen Einblick in die Parteistrukturen geben, unseren Kreisverband vorstellen und deine Fragen beantworten. Hierzu werden alle Interessierten rechtzeitig eingeladen. Weitere Infos dazu findet Ihr hier. Ansprechpartner:innen für Neumitglieder sind Daniela Eisenhauer und Sascha Kaden.

Wir haben die Sitzung des Kreisvorstandes, die Mitgliederversammlung und die Sitzung unserer Fraktion im Stadtrat.

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Monat statt. Dort werden aktuelle Themen der Kommunalpolitik, aber auch der Landes- und Bundespolitik, oft mit interessanten Referenten und Vorträgen besprochen. Die Mitgliederversammlung wählt die Delegierten für die LDK und die BDK (=“Parteitage“) und wählt den Kreisvorstand. Ferner stellt sie die Liste für die Stadtratswahl auf. Außerdem trifft man nette Leute.

Der Kreisvorstand trifft sich in der Regel alle 3 Wochen montags um 19 Uhr im Grünen Büro auf dem Brühl. Die aktuellen Termine findest Du stets hier.

Nein. Wenn man Interesse hat, mal an einer Sitzung teilzunehmen, kann man einfach vorbeikommen.
Nein. Gäste sind herzlich willkommen. Allerdings kann es passieren, dass der Kreisvorstand bestimmte Punkte nicht-öffentlich diskutieren will und dies explizit beschließt. Dann muss man zu diesen Punkten rausgehen. Das passiert aber sehr selten.
Die Richtlinie für den monatlichen Mitgliedsbeitrag liegt bei circa einem Prozent Deines Netto-Einkommens. Gern darf man natürlich auch mehr zahlen. Der Mindest-Beitrag des Kreisverbandes Chemnitz beträgt laut Beitragsordnung 11 Euro monatlich. Falls es Dir aus sozialen Gründen nicht möglich ist, diesen Betrag monatlich aufzubringen, kannst Du uns die Gründe dafür kurz darlegen und der Kreisvorstand entscheidet dann über Deine Aufnahme zu einem niedrigeren Mitgliedsbeitrag. Bei Bedarf können die Kosten auch von einem Paten übernommen werden.
Ja. Du kannst auch ohne Mitgliedschaft an allen Terminen des Kreisverbandes teilnehmen und mitdiskutieren. Auch die Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaften im Landesverband stehen Dir uneingeschränkt offen. Einzige Einschränkungen: bei Abstimmungen auf Kreismitgliederversammlungen und Landesmitgliederversammlungen hat man ohne Mitgliedschaft kein Stimmrecht.
Die Mitarbeit geschieht konkret im Kreisverband und in den diversen Arbeitskreisen, Stadtteilgruppen und Landesarbeitsgemeinschaften. Außerdem natürlich über Abstimmungen auf Parteitagen auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene.

Grüne Allgemein

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine junge Partei. Unsere Wurzeln liegen in der Umwelt-, der Friedens-, der Anti-Atom- und der Frauenbewegung der 70er Jahre, die man zusammenfassend auch Neue Soziale Bewegungen nennt. Es ist uns gelungen, wovon jede Jugend träumt: Die erstarrte Gesellschaft, die wir vorfanden in Bewegung zu bringen. Wir haben von Anfang an Politik mit Blick auf zukünftige Generationen gemacht. Am 16./17. März 1979 gründeten rund 500 Delegierte aus verschiedenen Initiativen anlässlich der Europawahl das Listenbündnis DIE GRÜNEN, das als „Sonstige politische Vereinigung (SPV)“ zur Wahl antrat. Die Bundespartei DIE GRÜNEN wurde am 12./13. Januar 1980 in Karlsruhe gegründet. Nach der Wende, 1993 haben sich die im Bündnis 90 zusammengeschlossenen Bürgerrechtsbewegungen der ehemaligen DDR und die westdeutschen GRÜNEN zur jetzigen Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinigt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die erste Partei in Deutschland, die auf die Quote gesetzt hat. Dass bei uns Frauen erfolgreich in der ersten Reihe Politik machen, verdanken wir nicht zuletzt dieser Tatsache. Im Grünen Frauenstatut ist festgelegt, dass mindestens die Hälfte aller Ämter und Mandate Frauen zusteht. Bei Wahlen zu Vorständen oder bei der Aufstellung von Listen für Parlamentswahlen werden deshalb die ungerade Plätze von Frauen besetzt – der erste Platz ist also immer einer Frau vorbehalten. Auf diese Weise sind 29 von 51 grünen Bundestagsabgeordneten Frauen, 7 der 13 Europaabgeordneten und 3 der 6 Mitglieder des Bundesvorstandes.
Vom Grundgedanken her soll die Trennung von Amt und Mandat verhindern, dass sich zuviel Macht auf eine Person konzentriert – wenn dieselbe Person z.B. zugleich ein Parteiamt, ein Abgeordnetenmandat oder gar ein Regierungsamt inne hat. Solche Befürchtungen waren vor allem in der Gründungszeit der Partei vorherrschend. Seit 1980 hat sich unsere Position weiterentwickelt und es ist auch die Trennung von Amt und Mandat modifiziert worden. So entschied eine Urabstimmung unter allen Grünen Mitgliedern im Jahr 2003, dass künftig ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes zugleich auch ein einfaches Abgeordnetenmandat haben darf. Ausgeschlossen bleibt jedoch auch in Zukunft, dass man gleichzeitig Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktionsvorsitzende/r sein kann oder ein Regierungsamt bekleiden darf.
In unserer Anfangszeit 1980/81 lag unsere Mitgliederzahl bei gut 9.000, inzwischen hat sie sich verzehnfacht. Mitte 1998 konnten wir unser 50.000stes Mitglied begrüßen. Die Zeit der Regierungsbeteiligung und die für unsere Partei extrem schwierige Debatte um den Kosovokrieg führten zu einem Einbruch bei den Mitgliederzahlen. Seit der Bundestagswahl 2002 gewinnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder kontinuierlich Mitglieder hinzu. 2010 wird der Höchstwert von 51.812 Mitgliedern aus dem Jahr 1998 übertroffen. Seitdem geht es beständig aufwärts. Im September 2019 erreichten wir mit über 90.000 grünen Mitgliedern einen neuen Rekord.
Anders als andere Parteien verfügen die Grünen kaum über Großspenden aus der Wirtschaft. Die Parteiarbeit muss daher über Mitgliedsbeiträge, private Kleinspenden und einem staatlichen Zuschuss (Parteienfinanzierung) finanziert werden. Die Grünen auf Orts- und Kreisebene sind auf Ihre Spende angewiesen.

Struktur der Grünen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind keine zentralistische Partei in der von oben vorgeschrieben wird, was an der Basis zu tun ist. Vielmehr haben die Landes-, Kreis- und Ortsverbände einen großen Gestaltungsspielraum für ihre Politik – sie haben sogenannte Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Wir meinen, Parteien können nur dann glaubwürdig für eine demokratische Politik eintreten, wenn auch ihre Strukturen und Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch sind. So sind wir z.B. die einzige Partei bei der konsequent die Kreisverbände ganz direkt Delegierte in unser höchstes Entscheidungsgremium, die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), entsenden. Organisiert sind wir in 16 Landesverbänden, ca. 450 Kreisverbänden und ungefähr 1700 Ortverbänden, Tendenz steigend.
Die Partei umfasst alle Mitglieder. Sie, die Mitglieder der Grünen, wählen die Kandidatinnen und Kandidaten, die bei Wahlen vom Bürger angekreuzt werden können. Die dann vom Wähler bestimmten Abgeordneten oder Räte einer Partei bezeichnet man als Fraktion.
Andere Parteien bezeichnen unsere Delegiertenkonferenzen als Parteitage. Sowohl die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) als auch die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) finden in der Regel einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Die Kreisverbände stellen je nach ihrer Mitgliederzahl eine bestimmte Anzahl von Delegierten. Diese treffen nicht nur über politische Grundsatzentscheidungen, sondern wählen auch die Mitglieder verschiedener Parteigremien, wie Landesvorstand, Parteirat und Frauenrat. Darüber hinaus stellt die LDK die sächsische Landesliste für die Bundestagswahl auf.
Leider sind die Grünen nicht in allen Gemeinden mit einem eigenen Ortsverband vertreten. Der Ortsverband ist die unterste Organisationsstufe der Partei und erste Anlaufstelle für Mitglieder und Interessierte. Der Ortsverband nimmt zu aktuellen kommunalpolitischen Themen vor Ort Stellung und gestaltet dort aktiv die Kommunalpolitik mit. Vor den Kommunalwahlen stellt der Ortsverband eine Gemeinde- oder Stadtratsliste auf, über die Grüne Mitglieder oder ihr Nahestehende kandidieren und in den Gemeinde- oder Stadtrat gewählt werden können. Analog dazu bearbeitet der Kreisverband landkreisweite und regionale Themen und stellt die Wahlliste für die Kreistagswahl auf. Der Kreisverband nimmt in der Parteiorganisation eine zentrale Stellung ein, da er die Delegierten für die Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen („Parteitage“) wählt, Mitglieder aufnimmt, Mitgliedsbeiträge einzieht und als wichtigste Anlaufstelle für Mitglieder und Sympathisanten dient, da es nicht flächendeckend Ortsverbände gibt.
Die Stadtratsfraktion besteht aus den Grünen Mitgliedern des Stadtrats. Die Fraktion setzt mit Anträgen und Anfragen aktiv Grüne Politik vor Ort um.
Der Kreisvorstand koordiniert die Arbeit der aktiven Mitglieder in Orts- und Kreisverbänden, insbesondere in allen Wahlkämpfen. Außerdem nehmen die Sprecher zu aktuellen politischen Themen gegenüber der Presse Stellung.
Das unbezahlte Ehrenamt stellt für alle Aktiven an der Parteibasis die Regel dar. Vereinzelt verfügen große Kreisverbände über angestellte GeschäftsführerInnen. Auf Landes- und Bundesebene ist hauptamtliches Personal in Landes- bzw. Bundesgeschäftsstelle beschäftigt. Unabhängig davon arbeiten in den Landtags- und Bundestagsfraktionen hauptamtlich beschäftigte MitarbeiterInnen.
Ja. Die Grünen haben einen Jugendverband „Grüne Jugend“. Der Jugendverband der Grünen in Sachsen heißt „Grüne Jugend Sachsen“ Mitglieder der Grünen Jugend sind nicht automatisch Mitglieder der Partei, aber alle Mitglieder der Partei unter 28 sind automatisch Mitglieder der Grünen Jugend. Mehr Info: https://gj-sachsen.de/

Abkürzungen

BAG         Bundesarbeitsgemeinschaft. Arbeitskreis auf der Bundesebene.
BDK  Bundesdelegiertenkonferenz. Bundesparteitag von Bündnis 90/Die GRÜNEN.
BGS Bundesgeschäftsstelle. Geschäftsstelle auf Bundesebene.
BuVo Bundesvorstand.
GJ GRÜNE JUGEND. Die Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
KGS Kreisgeschäftsstelle.
MV Mitgliederversammlung.
KV Kreisverband.
LAG Landesarbeitsgemeinschaft. Arbeitskreis auf der Landesebene.
LaVo Landesvorstand.
LDK Landesdelegiertenkonferenz. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
LGS Landesgeschäftsstelle. Geschäftsstelle auf Landesebene.
LV Landesverband.
MdB Mitglied des Bundestages.
MdEP Mitglied des Europäischen Parlaments.
MdL Mitglied des Landtages.

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