In der Beschlussvorlage Nr. B-272/2014, die der Stadtrat am 15.10.2014 beraten und beschlossen hat, heißt es im Begründungstext: „Die Befristung der Beauftragtentätigkeit ist Ausdruck des
Könnten Sie mir bitte aufschlüsseln, wie sich die Mittel für alle Beauftragten der Stadt Chemnitz in der letzten Wahlperiode entwickelt haben, einschließlich des HH 2015?