
Ratsanfrage zur Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer
Die seit 2009 geltende Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Freigabe von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung, sofern es keine gewichtigen Gegengründe gibt. Als solche gelten z.B.