Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten – jetzt
Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung können die zuständigen Behörden nun grundsätzlich vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen Tempo 30 anordnen. Entlang von Hauptverkehrsstraßen