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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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Awarenesskonzept

1 Einleitung

Der Kreisverband Chemnitz zählt über 200 Mitglieder. Die politische Arbeit ist durch viele unterschiedliche Strukturen gekennzeichnet. So treffen Mitglieder in diversen Veranstaltungen, aber auch in Arbeitsgemeinschaften oder kleineren Gruppen aufeinander. Um eine Atmosphäre des Wohlfühlens und der Akzeptanz herzustellen, hat die Mitgliederversammlung am 15.09.2022 beschlossen, ein Awarenessteam zu gründen,– als Anlaufstelle für Menschen, die im Kreisveband aktiv sind. Teil dieses Beschlusses ist auch die Erarbeitung eines Awarenesskonzepts, welches als Grundlage für die Arbeit des Awarenessteams dient.

In dem Awarenesskonzept sollen konkrete Ziele, grundsätzliche Leitgedanken sowie zur Verfügung stehende Ressourcen und Rahmenbedingungen der Awarenessarbeit erläutert werden. Dieses Konzept ist für alle Menschen öffentlich einsehbar. Das Konzept wird in seiner Umsetzung weiter kritisch reflektiert und bei Bedarf zur Aktualisierung erneut der Mitgliedschaft vorgelegt.

2 Zielsetzungen des Awarenesskonzepts

  1. Das Awareness-Team ist für alle Menschen des Kreisverbands niederschwellig zugänglich und auf verschiedenen Ebenen ansprechbar.
  2. Das Awareness-Team agiert einfühlsam, verschwiegen, neutral und bemüht sich um Lösungen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.
  3. Das Awareness-Team eignet sich Hintergrundwissen an.
  4. Das Awareness-Team steht allen Mitgliedern und Funktionär:innen bzw. Ehrenamtlichen als erster Ansprechpunkt zur Verfügung.

2.1 Umsetzung der Ziele

Um die festgelegten Ziele zu erreichen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Auf Mitgliederversammlungen sind mind. 2 Ansprechpersonen des Awarenessteams vertreten und ansprechbar – auf anderen Veranstaltungen ist das Awarenessteam nach Bedarf und Kapazität vertreten.
  • Das Awarenessteam ist über eine eigene Mailanschrift erreichbar – die Mailadresse sowie der Kreis der mitlesenden Personen wird öffentlich bekannt gemacht.
  • In regelmäßigen Abständen wird eine telefonische Sprechstunde angeboten.
  • Das Awarenessteam nimmt an regelmäßigen Weiterbildungen und Coachings teil (mind. 2 pro Jahr).
  • Menschen, die an das Awarenessteam herantreten, können dies also per Mail, persönlich oder in der Telefonsprechstunde tun. Die angesprochene Arwarenessperson hört sich das Anliegen der betroffenen Person an. Kann die Awarenessperson sofort durch Rat, Zuspruch, Anteilnahme oder ähnlichem helfen, tut sie dies nach eigenem Ermessen. Die Awarenessperson informiert die betroffene Person zudem, dass das Anliegen gegebenenfalls. mit den anderen Mitgliedern des Awarenessteams vertraulich beraten wird und weitere Schritte – etwa ein klärendes Gespräch mit anderen Personen – nach Beratung im Awarenessteam erfolgen können.

3 Grundsätze der Awarenessarbeit

Für die Arbeit im Awarenessteam wurden gemeinsame Leitlinien aufgestellt, an denen sich das Handeln der Awarenesspersonen orientiert.
Das Awarenessteam

  • sorgt dafür, dass sich alle wohlfühlen,
  • agiert verantwortungsvoll und möglichst fachlich, aber nicht professionell,
  • arbeitet intern im gemeinsamen Austausch,
  • behandelt alle Anliegen vertraulich,
  • sensibilisiert die Menschen im Kreisverband in vielfältigen Aspekten,
  • sieht sich als Ansprechpunkt für Mitglieder und vermittelt als Mediator:in in herausfordernden Situationen.

4 Ressourcen für die Awarenessarbeit

Im sächsischen Landesverband von Bündnis90/Die Grünen gibt es bereits im Kreisverband Leipzig ein Awarenessteam. Ebenso hat die Grüne Jugend Leipzig und die Grüne Jugend Chemnitz ein Awarenessteam in ihren Ortsverbänden.

Um die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich zu nutzen und den Austausch untereinander zu ermöglichen, ist eine Zusammenarbeit mit diesen Akteur:innen angestrebt. So können beispielsweise gemeinsame Veranstaltungen und Weiterbildungen zu Themen der Awarenessarbeit organisiert werden.

Um eine bestmögliche Awarenessarbeit gewährleisten zu können, soll perspektivisch eine Stelle im Haushalt des Kreisverbandes geschaffen werden, um dem Awarenessteam finanzielle Möglichkeiten zur Weiterbildung uvm. sicherzustellen. Der Vorstand berät darüber im Rahmen des Haushaltsbeschlusses und legt einen Vorschlag der Mitgliedschaft zur Abstimmung vor.

5 Grenzen der Awarenessarbeit

Um die mentale Gesundheit der im Awarenessteam tätigen Personen zu schützen, muss anerkannt werden, dass diese Menschen dieser Arbeit ehrenamtlich und nicht in einem professionellen Kontext nachgehen. So kann es auch Situationen geben, in denen die Awarenesspersonen an ihre eigenen, individuell verschiedenen Grenzen stoßen.

Sobald ein Mitglied des Awarenessteams an seine*ihre Grenze stößt, teilt dieses Mitglied das den anderen Mitgliedern mit. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen festgelegt. Sieht sich keines der Mitglieder in der Lage, den Fall weiter zu bearbeiten, so wird auf weiterführende Kontakte und Institutionen verwiesen.

Das Awarenessteam ist ebenso in der Verpflichtung, Fälle oder Situationen, die ein klares professionelles Eingreifen – wie zum Beispiel die Androhung eines Suizids oder von Straftaten – erfordern, an weiterführende, professionelle Instanzen zu melden/vermitteln, da in solchen Fällen die Erfahrung und das Fachwissen der Awarenesspersonen nicht ausreichend ist, um diese Fälle verantwortungsvoll zu bearbeiten.

6 Evaluierung der Awarenessarbeit im Kreisverband

Eine konstante Awarenessarbeit erfordert ein regelmäßiges Evaluieren der bisherigen Arbeit. Dafür gibt es mindestens zwei Evaluierungs- und Reflexionstreffen im Jahr. Auf diesen Treffen wird thematisiert, wie das Awarenessteam angenommen wird, wie viele Kontaktanfragen es gab, mit welcher Qualität diese beantwortet werden konnten, welche Schwierigkeiten es in der Arbeit gab und was Notwendigkeiten für die zukünftige Arbeit sind. Allgemeine Ergebnisse der Evaluation teilt das Awarenessteam dem Vorstand mit. Einmal im Jahr berichtet das Awarenessteam auf einer Mitgliederversammlung über seine Arbeit.

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