§ 1 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand verantwortet die Koordination der Aktivitäten des Kreisverbandes. Die inhaltliche und strategische Ausrichtung beschließt die Mitgliederversammlung – der Vorstand koordiniert diesen Prozess und gibt Impulse. Er entwickelt und plant zudem Initiativen.
Konkret ist der Vorstand verantwortlich für die Außendarstellung des Kreisverbandes durch Kommunikation (Presse, Social Media, Webseite) sowie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen. Er koordiniert die internen Parteiabläufe (Mitgliederversammlungen, interne Veranstaltungen, AG-Strukturen, Mitgliederaufnahme und -bindung, interne Kommunikation, Verwaltung) und fördert die Vernetzung der Mitglieder. Er verantwortet die Erstellung und Einhaltung des Haushalts. Er ist zuständig für die Vernetzung mit der Stadtratsfraktion, den Chemnitzer Mandatsträger:innen auf Landes-, Bundes- und Europaebene, mit dem Landesvorstand, der Grünen Jugend, der Grünen Hochschulgruppe, mit anderen Kreisverbänden sowie grünen und zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ähnlichen Zielen.
Der Vorstand gibt sich eine Aufgabenverteilung. Darin werden die Zuständigkeiten für die Aufgaben des Vorstands festgelegt. Die Aufgabenverteilung wird auf der Webseite sichtbar gemacht.
Die beiden Vorsitzenden sind für die Außendarstellung des Kreisverbandes sowie die Vernetzung zu anderen Kreisverbänden sowie in den Landesverband und Bundesverband verantwortlich. Die Vorsitzenden geben Pressemitteilungen zur Veröffentlichung frei.
Der/die Schatzmeister:in nimmt die nach Satzung des Bundesverbandes und des Landesverbandes vorgesehenen Aufgaben wahr und überwacht den Vollzug des Haushaltes.
Der Vorstand kann Aufgaben dauerhaft oder temporär an Gruppen oder einzelne ehrenamtliche Mitglieder delegieren (z.B. Wahlkampfgruppe, Kommunikationsteam). Diese Rollen werden auf der Webseite veröffentlicht.
§ 2 Sitzungen, Teilnahme, Rede- und Antragsrecht
Der Vorstand tagt in der Regel aller zwei Wochen.
Bei Bedarf können außerordentliche Sitzungen von mindestens drei Vorstandsmitgliedern einberufen werden.
Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind für alle Parteimitglieder öffentlich. Zu Angelegenheiten, bei denen Vertraulichkeit angezeigt ist, wird die Parteiöffentlichkeit durch begründeten Beschluss ausgeschlossen. Über Personalangelegenheiten ist in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten. Gäste und Mitglieder haben Rederecht, sofern der Vorstand nicht anders entscheidet.
An den Sitzungen nimmt die Geschäftsführung des Kreisverbands mit Rede- und Antragsrecht teil.
Die Stadtratsfraktion und die Grüne Jugend Chemnitz können mit je einer Person an den Sitzungen des Kreisvorstands teilnehmen. Sie haben Rede- und Antragsrecht (siehe §6 Absatz 1 der Satzung des KV Chemnitz).
Die Vorstandssitzungen sollen eine Dauer von zwei Stunden nicht überschreiten.
§ 3 Einladung, Beratung, Protokoll
Für die Vorstandssitzung wird fünf Tage vor der Sitzung geladen. Für außerordentliche Vorstandssitzungen wird die Einladung mindestens 48 Stunden vor der Sitzung versendet.
Die Tagesordnung wird von der Kreisgeschäftsführung in Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern erstellt. Sie wird mit der Einladung im Entwurf versendet und zu Beginn der Vorstandssitzung aktualisiert.
Die Sitzungen werden von einem Mitglied des Kreisvorstands, in der Regel von den Vorsitzenden, geleitet. Es soll eine quotierte Redeliste geführt werden.
Von den Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll über den mitgliederöffentlichen Teil der Vorstandssitzung ist nach der Protokollkontrolle in der nachfolgenden Vorstandssitzung mitgliederöffentlich und in der Grünen Wolke zu hinterlegen.
§ 4 Beschlussfassung
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.
Es entscheidet die einfache Mehrheit, sofern nichts anderes geregelt ist.
Vorstandsbeschlüsse sind in der Regel in Vorstandssitzungen zu fassen.
Bei Dringlichkeit und Punkten ohne großen Beratungsbedarf sind auch Beschlüsse im Umlaufverfahren möglich. Umlaufbeschlüsse werden im Signalkanal getroffen. Die/der Ersteller:in legt eine Frist für den Abschluss des Beschlusses fest. Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis normalerweise von der/dem Ersteller:in des Umlaufbeschlusses festgestellt. Umlaufbeschlüsse werden im Ergebnis durch die Geschäftsführung in das Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen.
Die Beschlüsse werden von der Protokollantin oder dem Protokollanten in einer separaten Beschlussübersicht dokumentiert.
Die Beschlussfassung bei finanzieller Auswirkung ist in der Finanzordnung geregelt.
§ 5 Geschäftsführender Vorstand
Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus den Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister.
Der Geschäftsführende Vorstand ist für folgende Aufgaben zuständig:
Der Geschäftsführende Vorstand übernimmt alle Tätigkeiten, die als Arbeitgeber anfallen. Der Geschäftsführende Vorstand klärt organisatorische Fragen, um die Vorstandsarbeit davon zu entlasten. Der Geschäftsführende Vorstand bereitet strategische Fragen für die Vorstandssitzung vor.
§ 6 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt nach 2/3-Beschluss durch den Vorstand in Kraft.
Änderungen an dieser bedürfen der absoluten Mehrheit aller Mitglieder des Kreisvorstands.
Gültigkeit ab 14.10.2025 im Kreisvorstand Chemnitz.