Am 2. März 2010 wurde durch ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes (Az.:BvR 256/08) die bis dato geltende Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Mit einem Auskunftsersuchen an die verschiedenen Telekommunikationsdienstleister kann Jede und Jeder nun die Umsetzung dieser Rechtslage in Bezug auf die eigene Person abfragen und einfordern: Formbrief hier
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Chemnitzer nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss abgeschoben: Chemnitzer Grüne sind fassungslos und fordern Aufklärung
Wie der sächsische Flüchtlingsrat am 18.07.24 mitteilte, ist am 11. Juli ein Mann aus Chemnitz abgeschoben wurden, obwohl das Verwaltungsgericht dies bereits untersagt hatte. Wie der