1. Was sind die Gründe dafür, dass – trotz der in der Vergangenheit abschlägiger Bescheide über den Antrag auf Baugenehmigung für das Grundstück Walter-Klippel-Straße 9 – der neue Eigentümer nunmehr eine Baugenehmigung erhalten hat?
2. Wie wird die Erschließung für den hinteren Teil des Grundstückes gesichert?
3. Welche Auflagen enthält die Baugenehmigung?
4. Wurde der Antragsteller/Eigentümer darauf aufmerksam gemacht, dass Schutzzeiten für das Fällen von Bäumen und Hecken bestehen?
Download: Baugenehmigung Walter-Klippel-Straße