Am 18.07.2013 fand im D3 eine Beratung zum Thema Betriebsvereinbarung/Haustarifvertrag WETRAC unter Beteiligung der VertreterInnen der Fraktionen und dem Geschäftsführer der WETRAC Herrn Wüpper statt. Es gab Einigkeit darüber, den Haustarifvertrag mit ver.di bis Ende des Jahres 2013 zu verhandeln. Nach meinem Kenntnisstand ist der Haustarifvertrag bisher nicht zustande gekommen. 1. Was sind die Gründe dafür, dass trotz eines verhandlungsfähigen Entwurfs der Haustarifvertrag von der Geschäftsleitung der WETRAC bisher nicht unterzeichnet wurde? 2. In welchem Umfang hat die Stadt (OBM, BM, Betriebsausschuss, Stadtrat) das Recht, die Geschäftsleitung der WETRAC anweisen, den Haustarifvertrag zum Abschluss zu bringen? 3. Wo gibt es wesentliche Unterschiede in den Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen der städtischen Beteiligung WETRAC im Vergleich zu denen der ArbeitnehmerInnen im städtischen Eigenbetrieb ASR? 4. In welchem Umfang hat die Geschäftsführung die zugesagte Unterstützung des Prozesses der Bildung eines Betriebsrates in der WETRAC tatsächlich geleistet?
Chemnitzer nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss abgeschoben: Chemnitzer Grüne sind fassungslos und fordern Aufklärung
Wie der sächsische Flüchtlingsrat am 18.07.24 mitteilte, ist am 11. Juli ein Mann aus Chemnitz abgeschoben wurden, obwohl das Verwaltungsgericht dies bereits untersagt hatte. Wie der