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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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Ratsanfrage zur Kontrolle des Rauchverbots auf öffentlichen Spielplätzen

1. Wie viele Verstöße gegen das Rauchverbot auf allgemein zugänglichen Spiel- und Bolzplätzen für Kinder und Jugendliche wurden entsprechend der Regelungen der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz seit Inkrafttreten der entsprechenden Änderung erfasst? 2. Wie wird die Einhaltung des § 7 (Spiel- und Bolzplätze) kontrolliert? 3. Wie werden Verstöße gegen das Rauch- und Wegwerfverbot von Tabakwaren geahndet? 4. Was sind die Gründe dafür, dass es sich bei Verstößen gegen § 3 Absatz (2) zum Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht um Ordnungswidrigkeiten handelt?

RA-264-2014 Antwort Kontrolle des Rauchverbots auf Spielplätzen

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