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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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Abfallsatzung – Anschluss- und Benutzerzwang

Im § 7 der Abfallsatzung der Stadt Chemnitz wird die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang geregelt.

1. Wie viele Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang hat es seit 2008 jeweils jährlich auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz gegeben? (Bitte Aufschlüsselung nach Stadtgebieten.)

2. Wie vielen Anträgen wurden in den jeweiligen Jahren seit 2008 vollumfänglich bzw. mit Auflagen stattgegeben? (Bitte gleichfalls um Aufschlüsselung nach Stadtgebieten.)

3. Wie viele Beschwerden bzw. Klagen liegen in den jeweiligen Jahren gegen abschlägige Bescheide von Anträgen zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vor? Wie wurden ggf. die jeweiligen Klagen entschieden?

Download: Antwort Abfallsatzung – Anschluss- und Benutzerzwang

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