BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam − GRÜNE: Bereits die Wahl des Ortes für den Ausreisegewahrsam verstößt gegen Bundesrecht

„Der Entwurf des Gesetzes wurde vom Deutschen Anwaltverein wegen verfassungswidriger Grundrechtseingriffe und für die Rechtsanwender unklarer Regelungen heftig kritisiert.“

Dresden. Anlässlich der Ankündigung von Innenminister Roland Wöller (CDU), einen Gesetzentwurf zum Vollzug von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft zeitnah in den Landtag einbringen zu wollen, erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Haft macht krank! Das gilt für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam gleichermaßen. Der heute von Wöller angekündigte Gesetzentwurf zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams lässt nichts Gutes erwarten. Jedenfalls wurde der Referentenentwurf
vom Deutschen Anwaltverein wegen verfassungswidriger Grundrechtseingriffe und für die Rechtsanwender unklarer Regelungen heftig kritisiert.“

„Bereits die Wahl des Ortes für den Ausreisegewahrsam verstößt gegen geltendes Recht. Der Ausreisegewahrsam − so der Bundesgesetzgeber − soll nicht in normalen Abschiebungshafteinrichtungen, sondern im Transitbereich von Flughäfen oder in einer Unterkunft
vollzogen werden, von der aus die Ausreise möglich ist. Beides trifft für den gewählten Standort in Dresden in der Hamburger Straße nicht zu. Vom Flughafen Dresden aus sind nicht einmal Flüge in aufnahmebereite außereuropäische Länder möglich.“

„Auch ist bis jetzt immer noch völlig unklar, mit welchem Personal die Einrichtung betrieben werden soll. Die Bediensteten aus dem Justizvollzug abzuziehen, wie es Wöller vorhat, erscheint angesichts des in den Knästen herrschenden Personalnotstands absolut unverantwortlich.“
„Ich befürchte auch, dass mit der heute angekündigten Fertigstellung der Ausreisegewahrsamseinrichtung in der Hamburger Straße die zuletzt rückläufigen Zahlen von Inhaftierungen wieder massiv ansteigen werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Staatsregierung
endlich verstärkt der Anwendung milderer Mittel zuwendet, damit Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft wirklich nur im äußersten Ausnahmefall zu Anwendung kommen.“

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