Mit den Stimmen von SPD und CDU wurde am 05.10.2011 ein Änderungsantrag unserer Fraktion zur Stärkung der Rechte von BürgerInnen im Verfahren eines Bürgerbegehrens bzw. eines Bürgerentscheides abgelehnt. Ohne Diskussion lehnten diese beiden großen Fraktionen selbst Punkte ab, die von der Verwaltung für den Fall eines Bürgerbegehrens als rechtlich zulässig und machbar eingeschätzt wurden. Um angesichts der zum Teil bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung geäußerten Ablehnung des Gesamtpakets wenigstens kleine Verbesserungen für die BürgerInnen zu erreichen, hatten wir Einzelabstimmung der Änderungspunkte beantragt. Bis auf die LINKE votierten SPD und CDU jedoch geschlossen dagegen.
Chemnitzer nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss abgeschoben: Chemnitzer Grüne sind fassungslos und fordern Aufklärung
Wie der sächsische Flüchtlingsrat am 18.07.24 mitteilte, ist am 11. Juli ein Mann aus Chemnitz abgeschoben wurden, obwohl das Verwaltungsgericht dies bereits untersagt hatte. Wie der