BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Änderungsantrag Schülerbeförderungskostensatzung

In die Änderungssatzung wird ein neuer § 2 mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt:

Der § 2 Abs. (6), 2. Anstrich der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Chemnitz wird wie folgt neu gefasst: „- mehr als 2,0 km für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 von Mittelschulen, allgemein bildenden Förderschulen und Gymnasien der Stadt Chemnitz, des Landes Sachsen und gleichartiger staatlich genehmigter Ersatzschulen in freier Trägerschaft,“

Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen der Änderungssatzung verschiebt sich dementsprechend fortlaufend.

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