Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nach rechtlicher Prüfung einen Vorschlag auszuarbeiten, inwieweit Pächtern landwirtschaftlicher Flächen der Stadt Chemnitz ein finanzieller und öffentlichkeitswirksamer Anreiz aufgezeigt werden kann, wenn dieser schon während der Übergangsfrist des laufenden Pacht- oder Überlassungsvertrags auf die Anwendung von
Glyphosat und aller chemischen Herbizide freiwillig verzichtet.
Wann liegt dieser Vorschlag der Verwaltung dem Stadtrat vor?