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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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Anfrage: LSA Signalzeitenpläne

Oftmals ist bei Lichtsignalanlagen, die der reinen Querung von Fußgängern über Fahrbahnen dienen (so genannte „Fußgängerampeln“), zu beobachten, dass abhängig von der gerade dort im Querschnitt verkehrenden Anzahl von Kraftfahrzeugen die Wartezeiten für Fußgänger, also die Zeit zwischen der Grünanforderung und des Fußgängergrüns, mitunter sehr unterschiedlich lang sein kann. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die o.g. Beobachtung eine Folge des daraufhin programmierten Steuergerätes? Ist es somit ein direktes Ziel, die Fußgängerwartezeiten den zu bewältigenden Kfz-Strömen unterzuordnen?

2. Wenn ja, mit welcher fachlichen Begründung erfolgt dies?

3. Werden neben dem Heranziehen von Regelwerken wie bspw. der RiLSA auch weitere Entscheidungskriterien wie bspw. das Entwickeln einer zeitgemäßen urbanen Verkehrsplanung in der Fachabteilung angewandt? Wenn ja, welche?

4. Werden solche Grundsatzentscheidungen vorab mit der Amtsleitung des Tiefbauamtes abgestimmt?

5. Gibt es auf der Ebene der Amtsleitung des Tiefbauamtes entsprechende Vorgaben, die einer den Fußverkehr fördernden Herangehensweise bei der LSA-Planung gerecht werden?

RA-123_2018_LSA Signalzeitenpläne_Tannenhauer

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