Laut Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) sind Gesundheitsberatungen durch Gesundheitsämter zwingende Voraussetzung für die Erteilung von Anmeldebescheinigungen für Prostituierte. Wie eine Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag aufzeigt, wurden in Chemnitz 279 Anmeldebescheinigungen erteilt, jedoch nur 276 Beratungen nach §10 ProstSchG durchgeführt.
1. Wie erklärt sich die Stadtverwaltung diese Unstimmigkeit?
2. Wie reagiert das Gesundheitsamt auf Fälle, bei denen in Beratungen der Eindruck einer nicht-freiwilligen Ausführung der Sexarbeiter*innen-Tätigkeit entsteht, sich die Betroffenen jedoch aufgrund der kurzen Dauer des Gesprächs nicht öffnen?
3. Wann ist eine Berichterstattung im Sozialausschuss über die Umsetzung des ProstSchG in Chemnitz geplant?