BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Anfrage zu Erstattungen nach § 10 Abs. 2 SächsFlüAG

1. In welchem Umfang sind der Stadt Chemnitz seit dem Jahr 2010 solche Mehrkosten entstanden? 2. In welchem Umfang wurden diese Mehrkosten seit 2010 erstattet? 3. In welchem Zeitraum/wann erfolgt die Erstattung für ein abgeschlossenes Jahr?

RA-458-Antwort Erstattungen SächsFlüAG

Andere aktuelle Artikel

Skip to content