1. Wie viele Vormünder, die Vormundschaften und/oder Pflegschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) sind beim Jugendamt angestellt?
2. Wie viele Vormundschaften/Pflegschaften führen unter 1. genannte Vormünder/Pfleger jeweils?
3. Inwiefern ist das Jugendamt gegenüber den unter 1. genannten Amtsvormündern/Pflegern weisungsbefugt? Wenn ja, zu welchen konkreten Fragen?