1. Wurde Nr. 49.1.5.1 VwVSächsBO (Minderung geforderte Stellplätze) auf die Stellplatzverordnung in Chemnitz schon angewandt?
2. Wird diese Richtlinie bei Bauvorhaben kommuniziert bzw. dafür geworben, um Stellplätze und damit auch Flächenversiegelung zu vermeiden?

Herzliche Einladung zu unserem Stammtisch!
Jeden 2. Donnerstag im Monat um 18 Uhr laden wir als Bündnisgrüne Chemnitz herzlich zum STMMTSCH (gesprochen Stammtisch) in unser Büro auf dem Brühl, Hermannstr.