BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Anfrage zur Stellplatzverordnung

1. Wurde Nr. 49.1.5.1 VwVSächsBO (Minderung geforderte Stellplätze) auf die Stellplatzverordnung in Chemnitz schon angewandt?
2. Wird diese Richtlinie bei Bauvorhaben kommuniziert bzw. dafür geworben, um Stellplätze und damit auch Flächenversiegelung zu vermeiden?

RA-480-Antwort_Stellplatzverordnung

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