Nach der Beschlussfassung zur Prüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine mittel- und langfristige Neuausrichtung der Chemnitzer Stadtbeleuchtung hat die GRÜNE Stadtratsfraktion einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Gegenstand der Akteneinsicht nach § 28 (5) SächsGemO sind alle Verträge und Unterlagen, die den Dienstleistungsvertrag Stadtbeleuchtung vom 10.08.1998 und die Veräußerung des Vermögens der Stadtbeleuchtung an die Stadtwerke Chemnitz AG (B-176/2002 vom 15.05.2002) sowie alle danach abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Nebenabreden etc. zum Gegenstand betreffen.
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Chemnitzer nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss abgeschoben: Chemnitzer Grüne sind fassungslos und fordern Aufklärung
Wie der sächsische Flüchtlingsrat am 18.07.24 mitteilte, ist am 11. Juli ein Mann aus Chemnitz abgeschoben wurden, obwohl das Verwaltungsgericht dies bereits untersagt hatte. Wie der