Nach der Beschlussfassung zur Prüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine mittel- und langfristige Neuausrichtung der Chemnitzer Stadtbeleuchtung hat die GRÜNE Stadtratsfraktion einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Gegenstand der Akteneinsicht nach § 28 (5) SächsGemO sind alle Verträge und Unterlagen, die den Dienstleistungsvertrag Stadtbeleuchtung vom 10.08.1998 und die Veräußerung des Vermögens der Stadtbeleuchtung an die Stadtwerke Chemnitz AG (B-176/2002 vom 15.05.2002) sowie alle danach abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Nebenabreden etc. zum Gegenstand betreffen.
Grüne sprechen sich für eigenständiges Schauspielhaus am Spinnbau aus!
Chemnitz, den 04.05.2026 – Auf einer Mitgliederversammlung des Chemnitzer Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Mitgliedschaft vergangene Woche für ein eigenständiges Schauspielhaus am

