Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, auf der Grundlage der „Förderrichtlinie Denkmalstätten
20 Jahre friedliche Revolution und deutsche Einheit“ Mittel für die angemessene Würdigung von
Denkmalstätten im Sinne der Richtlinie für die Stadt Chemnitz zu beantragen.
Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, auf der Grundlage der „Förderrichtlinie Denkmalstätten20 Jahre friedliche Revolution und deutsche Einheit“ Mittel für die angemessene Würdigung vonDenkmalstätten im Sinne der Richtlinie für die Stadt Chemnitz zu beantragen.