BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Auswirkungen EKKo auf Erziehungsberatung Chemnitz

In der Antwort auf die RA-485/2011 schreibt BM Rochold, dass 10,3 AE Fachkräfte für die Erziehungsberatung auf 31.283 in Chemnitz lebende Kinder als bedarfsdeckend angesehen werden.

1. Was versteht das Amt für Jugend und Familie unter „bedarfsdeckend“ im Vergleich zu „bedarfsgerecht“? Nach dem bundesweiten Richtwert des Fachverbandes für Erziehungsberatung wären jedoch 12,5 AE Fachkräfte für diese Anzahl Kinder bedarfsgerecht. Zwischenzeitlich wurden im Rahmen des EKKo Kürzungen für die Finanzierung dieser Aufgabe bei den Trägern vorgenommen.

2. Wie hoch ist unter Beachtung dieser Kürzungen die tatsächliche Zahl der AE Fachkräfte für die 4 Erziehungs- und Familienberatungsstellen?

3. Wie beurteilt die Stadt Chemnitz die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe hinsichtlich des Bedarfs?

4. Wie beurteilt die Stadt Chemnitz aus heutiger Sicht die Sparmaßnahmen bei der Erziehungsberatung? (z. B. hinsichtlich der Folgen für Träger, Klientel, Sicherung von Fachstandards, Kostenentwicklung bei nachgeordneten Hilfen)

Download: Antwort Auswirkungen von EKKo Sparmaßnahmen auf Erziehungsberatung in Chemnitz

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