In der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September ist es nach BNatSchG verboten, Gehölze zu schneiden oder Bäume zu fällen. Ausnahmen davon sind im Gesetz geregelt. Nach Informationen von BürgerInnen kam es wahrscheinlich während der Vegetationszeit an folgenden Stellen zur Fällung von Bäumen bzw. drastischen Gehölzschnitten(Fotos liegen vor): a) Ende Kopernikusstraße rechts b) Ende Kopernikusstraße links, Garagenhof c) Hinterhof Zeunerstraße d) Kirchhoffstraße / Ecke Sackgasse Kirchhoffstraße e) Klingerstraße zwischen Kirchhoffstraße und Herzstraße (drastischer Baumschnitt an Linde) f) Klingerstraße Ecke Herzstraße g) Herzstraße links (drastischer Baumschnitt an Buche) h) Harthweg Ecke Böttgerstraße (Rabensteincenter)
1. Wer hat diese Maßnahmen beantragt?
2. Sind für diese Maßnahmen Ausnahmegenehmigungen nach BNatSchG erteilt worden? Wenn ja, bitte die Gründe dafür angeben.
3. Sind für die Fällungen von Bäumen mit einem Durchmesser von deutlich über 1 Meter (b, c, d, h) Fällgenehmigungen erteilt und Ersatzpflanzungen angeordnet worden?
Download: Antwort Baumfällungen Gehölzschnitte