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Kreisverband Chemnitz

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Beschlusskontrolle Stadtrat und Ausschüsse ab 2009

Laut § 28 Abs. 2 SächsGemO überwacht der Stadtrat die Ausführung seiner Beschlüsse. Entsprechend der geltenden Rechtsauffassung bezieht sich das auf den Vollzug und weniger auf die Detailkontrolle. Der Oberbürgermeisterin kommt beim Vollzug eine selbstständige und eigenverantwortliche Rolle zu (52 Abs. 1 SächsGemO/Pflicht der OBM zum Vollzug der Beschlüsse). Trotz der eindeutigen Rechtslage wird immer wieder festgestellt, dass sowohl in Ausschüssen als auch im Stadtrat gefasste Beschlüsse nicht umgesetzt werden. Wir bitten Sie daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Stadtrats- und Ausschussbeschlüsse (genauer Beschlusstitel, Nummer) seit der Neuwahl des Stadtrates im Juni 2009 sind von der Verwaltung noch nicht umgesetzt worden?

2. Welche Gründe liegen hierfür vor?

3. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bei den Beschlüssen, die noch nicht umgesetzt wurden, ergriffen, um die Umsetzung durchzuführen? Bitte für jeden Beschluss einzeln ausführen.

4. Welchen Zeitplan hat die Stadtverwaltung, um die noch nicht umgesetzten Beschlüsse durchzuführen? Bitte für jeden Beschluss einzeln ausführen.

5. Wie schätzen Sie den Erfolg des Schlüsselproduktes „Beschlusskontrolle“ – insbesondere die Wahrnehmung der Verantwortung durch die Fachämter und Dezernate – ein?

Download: Antwort Beschlusskontrolle Stadtrat und Ausschüsse Legislatur ab 2009

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