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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Chemnitzer nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss abgeschoben: Chemnitzer Grüne sind fassungslos und fordern Aufklärung 

Wie der sächsische Flüchtlingsrat am 18.07.24 mitteilte, ist am 11. Juli ein Mann aus Chemnitz abgeschoben wurden, obwohl das Verwaltungsgericht dies bereits untersagt hatte. Wie der Pressemitteilung des Flüchtlingsrat zu entnehmen ist, wurde der  Gerichtsbeschluss weder von der Landesdirektion noch von der Ausländerbehörde Chemnitz  an die Bundespolizei weitergeleitet, was zur Durchsetzung des Beschlusses notwendig gewesen wäre. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat nun die Rückholung des Mannes beauftragt.

Coretta Storz, Vorsitzende der Chemnitzer Bündnisgrünen, erklärt dazu: 

Dass die Abschiebung trotz einer klaren Gerichtsentscheidung nicht gestoppt wird, macht uns fassungslos. Es ist nicht auszudenken, wie belastend die Situation für den abgeschoben Mann sein muss. Unsere Gedanken sind bei ihm und seiner Familie. Die Rückholung nach Chemnitz  muss zügig durchgeführt werden, sodass die Familie bald wieder vereint sein kann. Sowohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Abschiebung vorerst auszusetzen, als auch die zweite gerichtliche Entscheidung über die Rückholung des Mannes zeigen, dass es triftige Gründe dafür gegeben hätte, die Abschiebung zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht erst anzuordnen. Dennoch hat die Chemnitzer Ausländerbehörde – zum Nachteil der Familie –  für eine schnelle Abschiebung entschieden. Es ist nicht die Aufgabe der Ausländerbehörde Chemnitz sich gegen Integration und für Rückführung zu engagieren. Die Rechte der Personen, welche von der Ausländerbehörde betreut werden, sind durch die Behördenmitarbeitenden zu wahren. Das sollte allen Mitarbeitenden klar sein und seitens der Stadtverwaltung auch nochmals klar kommuniziert werden.

Joseph Israel Co-Vorsitzender der Chemnitzer Bündnisgrünen, ergänzt:

Wir fordern, dass genau untersucht wird, wie und wieso es zur Nicht-Weiterleitung des Gerichtsbeschlusses an die Bundespolizei gekommen ist und dass aus den Ergebnissen der Untersuchung Konsequenzen folgen. Wir fordern, dass sich die Ausländerbehörde Chemnitz und Landesdirektion an bindende Gerichtsbeschlüsse hält. Allein die Tatsache, dass wir solche einfachen Vorgänge einfordern müssen, ist bereits absurd. Das Prinzip Rechtsstaat bedeutet, dass sich auch staatliche Organe wie Behörden an geltendes Recht zu halten haben. Dass dies hier nicht geschah ist ein unglaublicher Vorgang, der Vertrauen in die rechtsstaatlichen Systeme schwächt. Das Vertrauen in unsere liberale Demokratie und deren Systeme zu wahren, ist oberstes Gebot. Solch ein Vorfall wie dieser darf in einem Rechtsstaat nicht vorkommen. Das sicherzustellen ist Aufgabe der Stadtverwaltung und damit des Oberbürgermeisters. Wir fordern die Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister daher auf, rasch für klare Verhältnisse und die Einhaltung von Recht und Ordnung in der Chemnitzer Ausländerbehörde zu sorgen!

Informationen zum Fall bei sächsischen Flüchtlingsrat: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2024/07/18/pressemitteilung-abschiebung-aus-chemnitz-trotz-gerichtsbeschluss-man-fuehle-sich-nicht-daran-gebunden/

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