BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Dienstrechtliche Kensequenzen bei ungenehmigten Eingriffen in die Natur und Umwelt

In der Antwort auf meine Ratsanfrage RA-183/2011 wird ausgeführt, dass bei sieben Vorgängen (ungenehmigte Eingriffe in Natur und Umwelt) Maßnahmen des Amtes 67 betroffen waren, davon allein 5 Maßnahmen im Zeitraum Februar bis Mai 2011.

1. Wurden diese Verstöße im zuständigen Dezernat ausgewertet? 2. Gibt es ausreichende Regelungen (Dienstanweisungen u. a.) zur Vermeidung solcher Gesetzesverstöße?

2. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden aus den Verstößen gezogen?

3. Durch welche Maßnahmen soll bei den beteiligten Dezernaten (D3/Untere Naturschutzbehörde und D6/Grünflächenamt) künftig verhindert werden, dass Gesetzesverstöße wie in der Anlage zur Anfrage beschrieben, künftig vermieden werden?

4. Welche Konsequenzen hat der Umstand, dass aufgrund von zwei nicht besetzten Stellen im Bereich Eingriffsregelung/handelsrelevanter Artenschutz ein Vollzug derzeit nur eingeschränkt möglich ist?

5. Sind in der Unteren Naturschutzbehörde weitere Bereiche davon betroffen, durch nicht besetzte Stellen gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben nur eingeschränkt oder nicht erfüllen bzw. vollziehen zu können?

Download: Dienstrechtliche Konsequenzen bei ungenehmigten Eingriffen in die Natur und Umwelt

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