BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Einbeziehung des Stadtrates in die Haushaltsaufstellung

Die Einführung der Doppik hat auch das Ziel, die politische Steuerung der finanziellen Abläufe der Stadt über die Haushaltsberatung und Haushaltsbeschlussfassung sowie die Kontrolle des Vollzugs durch die StadträtInnen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

1. Welche Möglichkeiten in diesem Sinne bietet die Einbeziehung der StadträtInnen bereits ab der Phase des Aufstellungserlasses durch die Bürgermeisterin?

2. Wäre es möglich, dass der Stadtrat bereits in der Phase des Aufstellungserlasses Vorschläge grundsätzlicher Art oder konkrete Forderungen einbringen könnte, die dann Berücksichtigung im Planentwurf finden würden?

3. Welche Erfahrungen gab es im Hinblick auf die schon praktizierte, formale Einbeziehung des Stadtrates in den Aufstellungserlass?

Download: Antwort Einbeziehung des Stadtrates in die Haushaltsaufstellung

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