Am 14.11.2012 diskutierte der Stadtrat die neue Satzung zur Durchführung der Kommunalstatistiken für die Erstellung der Mietspiegel in der Stadt Chemnitz und zur Fortschreibung der Unterkunft- und Heizkostenrichtlinie. Unsere Fraktion brachte einen Änderungsantrag ein, der die Berücksichtigung einer energetischen Komponente für die Erarbeitung des Mietspiegels beinhaltete. Die vom Stadtrat bestätigte Änderung findet sich in § 9 Punkt 2 der Satzung. Sie lautet:
„2. Der Stadtrat der Stadt Chemnitz beauftragt die Verwaltung, in die Erstellung künftiger Mietspiegel und für die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie eine energetische Komponente (vgl. Tübingen) einzubauen.“
Download: Änderungsantrag GRÜNE Energetische Komponente künftige Mietspiegel