1. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 1999 bis 2011 die Anzahl der in Chemnitz lebenden Minderjährigen? Von welchen Prognosen hinsichtlich der Zahl der in Chemnitz lebenden Minderjährigen geht das Jugendamt für die Jahre 2012 bis 2015 aus?
2. Wie entwickelten sich im Zeitraum von 1999 bis 2011 die jährlichen Zahlen der Inanspruchnahme von Erziehungsberatung bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Stadt Chemnitz? (Bitte um jährliche Aufstellung der Zahlen nach öffentl./freien Träger sowie jeweils Fällen pro Fachkraft.)
3. Wie entwickelte sich in Chemnitz im Zeitraum von 1999 bis 2011 die Quote der Inanspruchnahme von Erziehungsberatung je 10.000 Minderjährige?
4. Wie schätzt das Amt für Jugend und Familie die Entwicklung der Fallzahlen pro Fachkraft im Verhältnis zum bundesweiten Richtwert ein? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Entwicklung in Bezug auf die Arbeit der Erziehungs- und Familienberatungsstellen? (z. B. Wartelisten, Wegfall präventiver Angebote, u. a.) Wie reagiert die Stadt Chemnitz auf die Entwicklung der Fallzahlen pro Fachkraft?
5. Wie entwickelte sich in Chemnitz im Zeitraum von 1999 bis 2012 die Ausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in öffentl./freier Trägerschaft hinsichtlich der Personal- und Sachkosten? (Bitte um jeweils jährliche Aufstellung) Wie schätzt die Stadt Chemnitz die Entwicklung der Ausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen mit Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fallzahlen pro Fachkraft ein?
6. Wie entwickelten sich im Zeitraum von 1999 bis 2012 die durch die Stadt Chemnitz zur Verfügung gestellten Mittel für Hilfen zur Erziehung bezogen auf die § 28 bis 35 sowie die § 41 (Hilfe für junge Volljährige) und § 42 (Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen)? Bitte um jährliche Aufstellung nach den einzelnen Paragrafen und innerhalb dieser Darstellung jeweils – sofern relevant – die Mittel aufschlüsseln nach öffentl./freie Träger sowie Personal- und Sachkosten.
7. Wie werden in Chemnitz die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Freien Träger an der Hilfeplanung des Amtes für Jugend und Familie nach § 36 SGB VIII beteiligt?
Download: Antwort Entwicklung der Rahmenbedingungen der Erziehungsberatung_HzE in Chemnitz