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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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Ergebnisse der Einwohnerversammlung

Nach § 22 der Sächsischen Gemeindeordnung sollen allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten mindestens einmal im Jahr im Rahmen einer Einwohnerversammlung mit EinwohnerInnen erörtert werden. Nach § 22 (1) sollen Gemeinderäte und Bürgermeister den EinwohnerInnen für Fragen zur Verfügung stehen. Nach § 22 (4) sollen Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung innerhalb von drei Monaten von dem zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden. Das Ergebnis der Behandlung der Vorschläge und Anregungen ist in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.

1. Wie viele Einwohnerversammlungen haben seit 2006 in der Stadt Chemnitz stattgefunden? Ich bitte um jährliche Aufschlüsselung.

2. Welche allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten wurden auf den jeweiligen Einwohnerversammlungen erörtert?

3. Wie entwickelte sich die Zahl der an den Einwohnerversammlungen teilnehmenden EinwohnerInnen? (Bitte um konkrete Zuordnung und ohne teilnehmende Bedienstete der Stadtverwaltung Chemnitz angeben.)

4. Wie wurde mit von den EinwohnerInnen vorgebrachten Fragen und Problemanzeigen umgegangen? Welche konkreten Veränderungen im Sinne vorgebrachter Anliegen gab es im Ergebnis welcher Einwohnerversammlung?

5. Welche Vorschläge und Anregungen aus welcher Einwohnerversammlung wurden bisher in welchem Organ der Stadt Chemnitz mit welchem Ergebnis behandelt und wie erfolgte die öffentliche Bekanntmachung?

5. Auf welcher Einwohnerversammlung erhielten Gemeinderäte die gleichen Möglichkeiten zur Beantwortung von Fragen der EinwohnerInnen wie die Bürgermeister?

6. Welche Einwohnerversammlungen sind bis zum 31.12.2013 geplant?

Download: Antwort Ergebnisse der Einwohnerversammlung

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