1. Worin ist die Auffassung des Grünflächenamtes begründet, dass der im Flächennaturdenkmal „Stadtparkhang“ gelegene Birkenweg kein ökologisch wertvoller Bereich ist und damit der Ersatz des bisherigen sandgeschlemmten Schotterweges durch Betonsteinpflasterung gerechtfertigt ist?
2. Warum werden trotz des Blühens der unter Schutz stehenden Pflanzen seit Wochen auf der Wiese neben dem Weg Paletten mit Steinen sowie mobile Serviceeinrichtungen abgestellt?
3. Welche Position vertritt die Naturschutzbehörde zur Auffassung des Grünflächenamtes, dass die Instandsetzung des Weges nur in der jetzt beabsichtigten Art und Weise möglich sei?
Download: Instandsetzung Birkenweg