Im Oktober 2015 fasste der Stadtrat den Beschluss, dass Chemnitz als erste deutsche Großstadt die komplette Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie umstellt. Ausgenommen hiervon sind nur die 320 denkmalgeschützten Gaslaternen. Wie es um die Umsetzung bestellt ist, erfragen wir Bündnisgrünen in regelmäßigen Abständen bei der Verwaltung.
Die Beantwortung der Verwaltung lässt hoffen. Es ist ein guter Fortschritt zu verzeichnen: Nachdem 2016 mit der Umstellung begonnen wurde, wurden im Jahr 2017 rund 888 Leuchtpunkte in der Stadt auf LED-Beleuchtung umgestellt. 2018 wurden insgesamt zwischen 800 und 1000 LEDs an Stelle der alten Lampen installiert. Im Jahr 2021 wurden durch die Umstellung auf LED-Technik ca. 155.000 kWh Strom weniger als im Vorjahr verbraucht. Damit wurden im Jahr 2021 ca. 35.000 € und ca. 92 t CO2 eingespart.
In der Straßenbeleuchtung lassen sich immer neue Wege beschreiten, denn die Entwicklung der Technik schreitet schnell voran. Städte wie Ludwigsburg, Düsseldorf oder Göttingen verwenden auf bestimmten Strecken die effiziente Bedarfsdimmung durch Bewegungsmelder. Die Beleuchtung wird bei leeren Straßen auf 20 % herabgedimmt. Heraufgefahren wird sie, wenn sich eine Person oder ein Fahrzeug nähert oder es wird die komplette Beleuchtung eines Stadtviertels zu bestimmten Uhrzeiten gedimmt.
„Auch in Chemnitz könnten wir solche Teststrecken installieren“, so der Vorschlag von Toni Rotter.
Stromerzeugung wird immer kostenintensiver. Deshalb ist eine Modernisierung der Straßenbeleuchtung auf verbrauchsarme Technologien wie LED unerlässlich. Außerdem ist diese Technologie wartungsärmer. Natriumdampflampen müssen ca. aller vier Jahre getauscht werden, LEDs aller zehn bis zwölf Jahre.
„Wir können bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung von Natriumdampf auf LED Ökologie und Wirtschaftlichkeit in einer hervorragenden Art und Weise miteinander verbinden. Weniger CO2-Belastung – zu der wir Menschen, Tieren und Pflanzen gegenüber verpflichtet sind, mit weniger Stromkosten – wozu wir gegenüber den Steuerzahler:innen und dem klammen Haushalt der Stadt verpflichtet sind. Jedoch muss die Umstellung der Beleuchtung entsprechend dem technischen Fortschritt, der unter Druck geratenen Lieferketten und unter Betrachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit und Schonung natürlicher Ressourcen erfolgen, d.h. wir sollten funktionierende Lampen bis zum turnusgemäßen Tausch weiterhin nutzen“, fasst Rotter zusammen.
Die aktuelle Ratsanfrage inklusive deren Beantwortung finden Sie unter: https://session-bi.stadt-chemnitz.de/ag0050.php?__kagnr=9150&search=1
Pressemitteilung vom 18.05.2022