Im September 2012 urteilte der Bundesfinanzhof hinsichtlich der Pflicht von Städten und Gemeinden, zukünftig ggf. für ihre Kitas Steuern zahlen zu müssen. Kitas unterlägen genauso der Pflicht der Körperschaftsteuer wie private Betreiber und dürfen daher nicht begünstigt werden.
Gibt es in Bezug auf dieses Urteil Konsequenzen im Hinblick auf die Chemnitzer Kitas in kommunaler Trägerschaft? Wenn ja, bitte ich um entsprechende Darstellung, wenn nein um eine entsprechende Begründung.