Die GRÜNE Landtagsfraktion lädt zu einem Fachgespräch zum Thema
Nichts geht mehr – Fördermittelbeantragung für Naturschützer in Sachsen ein.
Fachgespräch:
Zeit: Donnerstag, 10.12., 18.00 Uhr
Ort: Umweltzentrum Chemnitz, Henriettenstraße 5
Fachgespräch mit
Jens Weber, Grüne Liga Osterzgebirge,
Hellmut Naderer, Vorsitzender NABU-Regionalverband Elstertal
Thomas Prantl, Landschaftspflegeverband Mittleres Erzgebirge
Claudia Pommer, Naturschutzzentrum Erzgebirge, angefragt
Moderation:
Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher GRÜNE-Landtagsfraktion
Mit der 2015 begonnenen Förderperiode wurden die Subventionen für Landwirtschaft sowie Naturschutzmaßnahmen im ländlichen Raum neu geregelt. Die Rückmeldungen aus der Praxis von bisherigen Antragstellern sind besorgniserregend: Es entsteht der Eindruck, dass in 2015 fast ausschließlich Fördermittel für Wolfsprävention und Weinbergmauern über die Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014) ausgereicht werden. Bei der Biotoppflege müssen die antragstellenden Vereine und Stationen dem Vernehmen nach bis zum Frühjahr 2016 warten, bis zur Auszahlung erster Fördermittel. Es mangelt gerade an jeglicher Flexibilität im Sinne des Vertragsnaturschutzes. Die sächsische Naturschutzverwaltung scheint von der eigenen Antragsbürokratie überfordert. Das bestehende Fördersystem vermittelt den Eindruck, bürokratisch starr zu sein und bürdet bei der Erfolgskontrolle den Antragstellern ein zu hohes Risiko auf. Die neuen Förderrichtlinien scheinen zunehmend die Flächenbesitzer als Zuwendungsempfänger für die Pflegeförderung von Biotopen auszuschließen. Als Gründe werden hier v.a. die nicht ausreichende Förderhöhe, und zunehmend auch das sehr aufwendige und bürokratische Beantragungsverfahren genannt.
Wir wollen u.a. diskutieren:
· Wie viel Flexibilität im Sinne des Vertragsnaturschutzes ist überhaupt noch gegeben?
· Ist die sächsische Naturschutzverwaltung aktuell überfordert?
· Ist das Risiko für Fördermittelantragsteller bei der Erfolgskontrolle noch tragbar?
· Lohnt es sich für Flächenbesitzer überhaupt noch, die sächsische Pflegeförderung für Biotope zu beantragen?
· Wie aufwendig und bürokratisch ist die Beantragung? Wo muss der Freistaat umsteuern und nachjustieren?
· Braucht Sachsen in Ergänzung zur EU-Agrarförderung wieder ein landesfinanziertes Förderprogramm mit echtem Vertragsnaturschutzcharakter?
Unsere Fraktion hat mittlerweile eine Große Anfrage „Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen“ Drs 6/3023
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3023&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0
ins Parlament eingebracht, so dass das Thema im Landtagsplenum behandelt werden kann. Wir würden gern mit beiden öffentlichen Fachgesprächen die Debatte in Sachsen eröffnen.
Wir laden Sie herzlich zum Austausch und zur Vernetzung ein!
Gern können Sie uns unter carsten.enders@slt.sachsen.de vorab bis zum 7.12. über Ihre Teilnahme informieren, so dass wir die Bestuhlung besser vorbereiten können.