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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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OptOutDay in Chemnitz – kein Handel mit Meldedaten

OptOutDay3Beim OptOutDay am 20. September haben die GRÜNEN mit einer Aktion vor dem Einwohnermeldeamt Formulare zum Widerspruch gegen Meldedatenverkauf verteilt. Der Zuspruch war enorm …

Nach einer Dreiviertelstunde waren 200 Flyer verteilt.

 

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Viele füllten das Formular gleich am Stand aus. Und zum Schluss konnte eine ganz junge Aktivistin einen Stapel Widerspürche direkt in den Briefkasten am Bürgerhaus am Wall stecken. 

 

Schon 2008 brachte Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Antrag in den Stadtrat gegen den Meldedatenhandel ein. Er scheiterte knapp. Ziel ist die Gesetzesänderung, dass Meldedaten nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung verkauft werden dürfen und nicht wie bisher das Einverständnis vorausgesetzt wird. Dabei sind Stadtrat Kai Rösler und Volkmar Zschocke, Landesvorstandssprecher von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. 

Die Stadt ist verpflichtet, die Bürger auf ihre Möglichkeit zum Widerspruch aufzuklären, gibt sich aber alle Mühe, das zu verschleiern, wie eine Pressemitteilung zur besten Sommerferienzeit zeigte.

 

Initiativen in Land und Bund

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hatten 2008 und 2010 einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach Adressen nur noch weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Der Entwurf war abgelehnt worden.

Dann sollte diese Variante in ein bundesweites Meldegesetz eingebracht werden, was die Landesgesetze ablösen wird. Als dies Gesetz am Abend des EM-Spiels Deutschland-Italien im fast leeren Bundestag beschlossen wurde, war der Passus aber auf Druck der Werbe-Lobby wieder verändert worden – zuerst unbemerkt von der Öffentlichkeit.

Nachträglich erhoben sich heftige Proteste. Sie hatten den Erfolg, dass der Innenausschuss des Bundesrats empfohlen hat, das Gesetz nicht zu beschließen, sondern am 21.9.2012 in den Vermittlungsausschuss zu überweisen.

Doch bis ein geändertes Bundesgesetz beschlossen ist, vergeht viel Zeit. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert nun erneut, dass Sachsen sich ihrem Entwurf anschließt, bis das Bundesgesetz geändert ist. Dies hat jedoch der sächsische Innenausschuss am 13. 9. 2012 schon abgelehnt. 

 

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