Unter Punkt 9 der RA 323-2013 zu begleitenden Kosten zu Lasten der Stadt wurde mir mitgeteilt, dass es zum damaligen Zeitpunkt zwischen der DB ProjektBau und der Stadt Chemnitz – im Zusammenhang mit dem Inhalt der Planungsvereinbarung zum Viadukt – unterschiedliche Auffassungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt Chemnitz an der Baumaßnahme gibt und die Frage deshalb nicht beantwortet werden konnte. Kann diese Frage zwischenzeitlich beantwortet werden?
Längst überfällig und ein Grund zur Freude: Chemnitzer Bündnisgrüne freuen sich über das neue Selbstbestimmungsgesetz
Heute, am 01.11.2024, tritt bundesweit das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Auch in Chemnitz haben Personen ab heute die Möglichkeit, ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag beim