1. Was sind die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit aufgefundenen Wildtieren? Wie ist in der Stadt Chemnitz die Aufnahme und Finanzierung der Pflege von Wildtieren geregelt? Wer ist verantwortlich für die Sicherung der Aufnahme und Pflege? 2. Wie viele Wildtiere werden jährlich wo „abgegeben“? Wie viele der Wildtiere sind jagdbare Tiere? 3. Gibt es eine Auffangstation für Wildtiere? Wenn nein, warum nicht? Wie ist die Aufnahme von Wildtieren an den Wochenenden geregelt? (Verantwortlichkeiten, Finanzierung) 4. In welchem Umfang beteiligt sich die UNB an den Kosten für abgegebene Wildtiere? (Tierarzt, Futter etc.) 5. In welchem Umfang beteiligt sich die Untere Jagdbehörde an den Kosten für abgegebene Wildtiere (jagdbare)?RA-167-2014 Antwort Aufnahme von gefundenen Wildtieren
Chemnitzer BÜNDNISGRÜNE verurteilen Angriff auf Wahlkampfhelfer
Am Samstag, den 27.04.2024, trafen sich einige Mitglieder des Chemnitzer Kreisverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um gemeinsam Wahlplakate aufzuhängen. Als einer unserer Wahlkampfhelfer in Röhrsdorf