BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Ratsanfrage zur Umsetzung der städtische Prüfrechte in Unternehmen der Stadt

Laut § 96 Abs. 2 Sächsischer Gemeindeordnung ist den örtlichen und überörtlichen Prüfungsbehörden innerhalb der Beteiligungen an städtischen Unternehmen das Recht eingeräumt, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Unternehmens zu prüfen. Wie dieses Recht in den städtischen Unternehmen und Beteiligungen umgesetzt ist und in welchem Umfang bisher Prüfungen erfolgten, lesen Sie in der Anwort auf diese Anfrage.

 

Download RA-419-2013 Antwort Prüfrechte in städtischen Unternehmen

 

 

 

Andere aktuelle Artikel

Dem Abfall auf der Spur

Was passiert eigentlich mit dem Joghurtbecher, nachdem wir diesen ordnungsgemäß in die gelbe Tonne vor unserem Haus geworfen haben? Glaubt man Gerüchten, dann werden die

Weiterlesen »

Vielfalt nimmt Platz. Klappstuhl-Protest gegen Martin Sellner

Wir organisieren bunten Gegenprotest und
brauchen dich (und deinen Klappstuhl)!

Komm diesen Samstag 11.10.25, 17:30 Uhr mit uns nach Schönau!

Teil den Aufruf, lade das Bild in deinen Status, bring ne Freundin mit, setz ein Zeichen gegen Faschismus in Chemnitz!