BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Rückzahlugen von Gewerbesteuern an Unternehmen

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse des Vorjahres und wird in den Folgejahren verrechnet, was Nach- oder Rückzahlungen zur Folge hat.

1. Wie gestaltete sich für die Stadt Chemnitz in den Jahren 2006 bis 2010 das Verhältnis von Vorauszahlungen / Nachzahlungen und Rückzahlungen bei der Gewerbesteuer? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und in absoluten Beträgen angeben)

2. Wie schätzt die SVC die wirtschaftliche Situation der Gewerbesteuerpflichtigen im Jahr 2011 ein? Wird für 2012 mit einem höheren oder niederen Gewerbesteueraufkommen als 2010 gerechnet?

Download: Rückzahlungen von Gewerbesteuern an Unternehmen

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