Auch die Fraktion B90/DIE GRÜNEN der neuen Legislatur hat sich kurz nach ihrer Konstituierung am 30.06.2014 zur Einhaltung von Transparenzregeln für die Arbeit der einzelnen StadträtInnen verpflichtet. Alle neuen StadträtInnen werden – wie seit 2010 in der GRÜNEN Fraktion üblich – ihre aus dem Mandat resultierenden Entschädigungen veröffentlichen. Da die Abrechnungen direkt eingestellt werden, ist die Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Entschädigung wirklich gegeben.Aus den Dokumenten, nachzulesen unter „Entschädigung“ geht hervor, dass der Fraktionsvorsitzende einen höheren Grundbetrag (300 Euro) als die anderen Fraktionsmitglieder bekommt. Die Entschädigungen sind bis zu einem Betrag von 3.072 Euro/Jahr steuerfrei. Für den Fraktionsvorsitz gilt der doppelte Freibetrag, 6.144 Euro. Alle darüber liegenden Einnahmen/Jahr müssen versteuert werden.
Weiter haben sich die StadträtInnen verpflichtet, alle Geschäftsbeziehungen mit der Stadt Chemnitz oder deren Gesellschaften und Tochtergesellschaften gegenüber der Oberbürgermeisterin anzuzeigen.
Petra Zais / Fraktionsgeschäftsführerin