In einem Schreiben an das Tiefbauamt schildert ein Chemnitzer Bürger die zum Teil gefährliche Verkehrssituation, in die Eltern und Kinder von 2 Kindertagesstätten aufgrund unangebrachter Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer gebracht werden.
1. Besteht die Möglichkeit, im nördlichen Teil der Katharinenstraße (Straßenabschnitt, in dem sich zwei Kindertagesstätten befinden) Verkehrsschilder „Achtung Kinder“ aufzustellen?
2. Wenn ja – bis wann könnte die Aufstellung erfolgen?
3. Wenn nein bitte ich um Darlegung der Gründe?
4. Hat sich das Tiefbauamt mit dem Bürger in Verbindung gesetzt bzw. auf das Schreiben geantwortet? Im gleichen Kontext stellt der Bürger die aus unserer Sicht berechtigte Frage, ob im Bereich der Neefestraße/Katharinenstraße nicht ein grundsätzliches Tempolimit von 30 km/h angebracht wäre.
5. Wie bewertet die SVC dieses Ansinnen, welche Möglichkeiten der Umsetzung bestehen oder was spricht gegen die Ausweisung eines auf 30 km/h ausgewiesenen Tempolimits in diesem Bereich?