Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Stilllegung der Bergstraße zwischen Hartmannstraße und Matthesstraße möglich ist und der verbleibende Teil der Bergstraße bis zur Leipziger Straße als Hauptstraße entwidmet und dem Nebenstraßennetz zugeführt werden kann. Dazu wäre die Kreuzung Hartmannstraße/Leipziger Straße um eine Abbiegespur in Richtung Autobahn zu erweitern, um eventuelle Rückstaus auf der Hartmannstraße zu vermeiden. Ebenso wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, in welchem Zeitraum und zu welchen Kosten dies möglich ist.
Ergebnis:
Der Beschlussantrag wurde in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 14.09.2010 beschlossen.
Begründung:
Die Bergstraße dient als Abkürzung zum Autobahnzubringer, der B95. Es ist zumutbar, dass der Autoverkehr in 200m Entfernung die direkte Einfahrt auf die B95 benutzt. Mit der Stilllegung der Bergstraße zwischen Hartmannstraße und Matthesstraße können folgende Ziele erreicht werden:
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Der Durchgangsverkehr von der Weststraße über die Kaßbergstraße zur B95 wird uninteressant und somit das Wohnumfeld auf dem vorderen Kaßberg verbessert.
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Der von Kindern und Jugendlichen stark frequentierte Konkordiapark kann mit dem Schlossteichpark verbunden werden. Dadurch entsteht ein durchgehender Grünzug.
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Das gefährliche Überqueren der Bergstraße entfällt.Die Bergstraße von der Matthesstraße bis zur Einmündung in die Leipziger Straße wird als Durchgangsstraße uninteressant. Sie wird zur reinen Wohngebietsstraße. Dadurch verbessert sich das Wohnumfeld und es wird für Investoren interessanter, die Gebäude an der Bergstraße zu sanieren und einer Nutzung zuzuführen.
Siehe dazu auch: