SPD und CDU führen die Vorratsdatenspeicherung wieder ein und stellen damit die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten aller Bürger. Die Daten sollen angeblich beim Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen helfen. Bei Datenschützern ist das Instrument allerdings hoch umstritten. Justizminister Maas (SPD) hatte daher die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bis vor kurzem noch ausgeschlossen. Die Sachsen-SPD hatte bereits 2010 an dem damals bestehenden Gesetz, welches als verfassungswidrig aufgehoben wurde, lediglich Nachbesserungen verlangt. 2014 hat er Europäische Gerichtshof die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, da sie zu stark in Grundrechte eingriffen.
- Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden Telefon- und Internetdaten aller Bürgerinnen und Bürger für zehn Wochen gespeichert.
- Die Vorratsdatenspeicherung stellt damit alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und schränkt ihre Freiheitsrechte ein.
- Das eigentliche Ziel der Vorratsdatenspeicherung, Kriminalität effektiver zu bekämpfen, wird verfehlt.
Die anlasslose Datensammlung hat dabei mit einem Rechtsstaat wenig zu tun. Die Unschuldsvermutung, zentrales Prinzip des Rechtsstaates, wird umgekehrt. Der Bürger gilt nicht mehr als unschuldig, sondern als prinzipiell schuldig.
„Die Pläne des Justizministers sind und bleiben ein massiver Angriff auf die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Da nützt auch der Etikettenschwindel nicht, die Vorratsdatenspeicherung künftig Mindest- oder Höchstspeicherfrist zu nennen,“ stellt GRÜNEN-Innenpolitiker Valentin Lippmann deswegen fest (MEHR …).
Vorratsdatenspeicherung verhindert auch keinen Terror oder Kriminalität. Und doch reicht es einigen Vertretern auch der sächsischen CDU wohl immer noch nicht: „Die Pläne für eine neue Vorratsdatenspeicherung sind noch keinen Tag alt und schon werden von verschiedenen Seiten die Ausweitung der Speicherfristen und die Verwendung für eine Vielzahl von weiteren Straftaten, wie zum Beispiel Wohnungseinbrüche, gefordert. Dies zeigt, wie hoch die Begehrlichkeiten sind, in möglichst vielen Fällen zu diesem Instrument zu greifen. Die Behauptung, dass es vorrangig um Terrorismusbekämpfung gehen würde, ist unter diesen Umständen nichts weiter als ein Feigenblatt, mit dem eine Angemessenheit der Grundrechtsaushöhlung suggeriert werden soll“, so Valentin Lippmann.
Agiert der Staat aber aus Angst vor Terror und Kriminalität mit der Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Rechte hat der Terror bereits gewonnen.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit der Vorratsdatenspeicherung faktisch abgeschafft, die Privatsphäre spürbar eingeschränkt. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen lautet die Konsequenz daher: Grundrechte verteidigen – Nein zur Vorratsdatenspeicherung.