Am 2. März 2010 wurde durch ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes (Az.:BvR 256/08) die bis dato geltende Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Mit einem Auskunftsersuchen an die verschiedenen Telekommunikationsdienstleister kann Jede und Jeder nun die Umsetzung dieser Rechtslage in Bezug auf die eigene Person abfragen und einfordern: Formbrief hier

„What she says!“ – Klappe die Vierte
Liebe alle, wir laden euch herzlich zu einer besonderen Veranstaltung ein, die Kreativität und Vernetzung miteinander verbindet: „What she says! – Offene Lesebühne“ – Women