Am 2. März 2010 wurde durch ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes (Az.:BvR 256/08) die bis dato geltende Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Mit einem Auskunftsersuchen an die verschiedenen Telekommunikationsdienstleister kann Jede und Jeder nun die Umsetzung dieser Rechtslage in Bezug auf die eigene Person abfragen und einfordern: Formbrief hier

Grüne geben Startschuss für die Oberbürgermeister*innenwahl!
Auf der Mitgliederversammlung am 10. Juni 2026 hat die Mitgliedschaft des Chemnitzer Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen eine Beschlussvorlage des Kreisvorstandes beschlossen, der die Grünen
