BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig!

paragraph.jpgAm 2. März 2010 wurde durch ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes (Az.:BvR 256/08) die bis dato geltende Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Mit einem Auskunftsersuchen an die verschiedenen Telekommunikationsdienstleister kann Jede und Jeder nun die Umsetzung dieser Rechtslage in Bezug auf die eigene Person abfragen und einfordern: Formbrief hier

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