Am 2. März 2010 wurde durch ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes (Az.:BvR 256/08) die bis dato geltende Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Mit einem Auskunftsersuchen an die verschiedenen Telekommunikationsdienstleister kann Jede und Jeder nun die Umsetzung dieser Rechtslage in Bezug auf die eigene Person abfragen und einfordern: Formbrief hier
Solidarität für Dresdner Politiker*innen
Auch – und gerade – heute am Wahlstand in der Chemnitzer Innenstadt! Wir sind voller Energie unterwegs für die Demokratie. Wir senden solidarische Grüße nach