Am 2. März 2010 wurde durch ein Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes (Az.:BvR 256/08) die bis dato geltende Gesetzeslage zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Mit einem Auskunftsersuchen an die verschiedenen Telekommunikationsdienstleister kann Jede und Jeder nun die Umsetzung dieser Rechtslage in Bezug auf die eigene Person abfragen und einfordern: Formbrief hier

Besuch im Klärwerk Chemnitz – praktischer Umweltschutz mit Potential
An einem Klärwerk fährt man gerne schnell vorbei, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden. Und meistens befinden sich diese auch unauffällig irgendwo am Stadtrand. Allerdings