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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Chemnitz

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„Wildtierverbot im Zirkus“ konsequent umsetzen – alle rechtlichen Mittel ausschöpfen

Der Stadtratsbeschluss (BA-023/2016) vom 31.08.2016 „Festlegung für die „zur-Schau-Stellung“ von Tieren in Chemnitz“ wurde nunmehr zweimal in Folge vom Stadtrat bekräftigt, indem ein Antrag der Verwaltung zur Aufhebung des Beschlusses vom Stadtrat abgelehnt wurde.

Der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Stadtrat äußert sich zur Ersatzvornahme durch die Landesdirektion folgendermaßen: „Die Willensbekundung des Stadtrates hat es mehrfach gegeben und diese hat für uns Bestand. Wir gehen davon aus, dass die Oberbürgermeisterin in ihrem Amt als ausführendes Organ des Stadtrates dazu verpflichtet ist, nach den Grundsätzen zu handeln, die der Stadtrat festlegt, somit von sich aus Widerspruch gegen die Ersatzvornahme der Landesdirektion einlegt, alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpft und infolgedessen den einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt.“

„Dennoch werden wir einen Antrag zur kommenden Stadtratssitzung einreichen, der die Oberbürgermeisterin auffordert, Widerspruch bei der Landesdirektion einzulegen und den einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Aufgrund der Wahrung der Frist und der gegebenen Eilbedürftigkeit gehe ich davon aus, dass Frau Ludwig den Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung vom 23. August dieses Jahres setzen wird. Da die Eilbedürftigkeit durch die Fristsetzung der Landesdirektion zum 25. August und den damit verbundenen eiligen Handlungsbedarf gegeben ist, werden wir uns vorbehalten, eine Sondersitzung des Stadtrates zu beantragen“, bekräftigt Lehmann.

„Die Gesamtheit der deutschen Tierschützer*innen schaut im Moment auf Chemnitz. Es gibt keine uns bekannte bundesweit einheitliche Rechtsprechung, die einen Beschluss in der Form, wie wir ihn in Chemnitz gefasst haben, abschließend behandelt. Die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen ist definitiv nicht mehr zeitgemäß und keinesfalls artgerecht“, so der Fraktionsvorsitzende.
Andere Länder sind diesen Schritt längst gegangen. Mittlerweile gibt es in 17 Ländern der EU ein vollständiges Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus oder starke Einschränkungen.

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Hintergrund:
Laut Begründung der Landesdirektion greift der gefasste Beschluss in die „Freiheit der Berufsausübung“ der Zirkusbetreibenden ein. Der Stadtratsbeschluss (BA-023/2016) vom 31.08.2016 beinhaltet jedoch kein Verbot der Haltung von Wildtieren; sie dürfen nur nicht auf kommunalen Flächen gezeigt werden. Das wiederum stellt keinen Eingriff in die Berufsfreiheit dar (vgl. Marco Penz in NVwZ 2017, Seite 728. „Ein Eingriff liegt vor, wenn dem Einzelnen durch staatliches Handeln ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich gemacht wird. Besteht aber schon kein Anspruch auf Schaffung oder Aufrechterhaltung öffentlicher Einrichtungen, kann auch eine Beschränkung der Nutzung in der Regel kein Eingriff in Art. 12 GG darstellen.“). Es liegt somit kein Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung vor, vielmehr beinhaltet der Beschluss kein generelles Wildtierverbot, sondern eine Einschränkung der erlaubten Nutzung kommunaler Einrichtungen.

Pressemitteilung vom 27.07.2017

BA-023_2016_Beschlussantrag

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