Die Entscheidung macht deutlich, dass weder symbolische Verbote, noch das neue Versammlungs- gesetz Nazidemos verhindern können. Es beweist vielmehr, wie dringend notwendig der zivil-gesellschaftliche Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger gegen diesen braunen Spuk ist.
Zum gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz zur Nazi-Demo am 5. März erklärt Steffi Zaumseil, Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Chemnitz:
„Die Entscheidung macht deutlich, dass weder symbolische Verbote, noch das neue Versammlungsgesetz Nazidemos verhindern können. Es beweist vielmehr, wie dringend notwendig der zivil-gesellschaftliche Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger gegen diesen braunen Spuk ist. Alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer sind nunmehr zu breitem und vielstimmigen Protest gegen die Nazi-Demo aufgerufen! Dieser Protest muss gewaltfrei sein, aber auch in Sicht- und Hörweite erfolgen können.“
Beschluss des VG Chemnitz:
http://www.justiz.sachsen.de/vgc/content/683.php?page=1&behoerde=5100&stichwort=&startdate=2010-01-01&enddate=2010-12-31