Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Benehmen mit den zuständigen Behörden des Freistaates unverzüglich Maßnahmen im Sinne des § 47 Abs.2
"Bisher war es hier in Chemnitz den Republikanern vorbehalten, ein Klima der Angst vor dem Fremden zu verbreiten. Doch zu unserem großen Erschrecken erhalten sie dabei nun aus einem ganz anderen politischen Lager Unterstützung: